Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen ich eure Hochzeit begleite – dieselbe Fassung, die ihr bei der Buchung bestätigt.
Stand: Fassung 2.0 vom 17.10.2026
(Stand Oktober 2026)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sebastian Weindel Photographer (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über fotografische Leistungen zwischen Sebastian Weindel Photographer, M2 17, 68161 Mannheim (E-Mail: mail@sebastian-weindel.de, Telefon: +49 176 21211820) — nachfolgend „Fotograf“ — und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ oder „Paar“).
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Der Vertrag betrifft die private, nicht gewerbliche Nutzung.
(3) Die vorliegenden AGB gelten für alle Leistungen des Fotografen sowie den Zugang zur Internetseite in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Mit der Beauftragung durch Ankreuzen des Kästchens „Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich gelesen und stimme ihnen zu.“ sowie mit dem Zugriff auf die oben genannten Internetseiten gelten die Bedingungen als anerkannt. Andere Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich vereinbart sind.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Der Zugang zum Angebot erfolgt über einen personalisierten, zeitlich befristeten Link zum Buchungs-Dashboard, der an alle vom Kunden bzw. Paar angegebenen E-Mail-Adressen versandt wird. Vorherige Informationen über Leistungen und Preise stellen unverbindliche Angebote dar. Nach Zeitablauf der Links wird das Angebot ungültig.
(2) Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“.
(3) Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Wurde der Link an beide Kunden („Paar“) versandt, ist die einmalige Betätigung der Schaltfläche für den Vertragsschluss mit dem jeweiligen Kunden ausreichend. Der Fotograf übermittelt dem Kunden unverzüglich eine Vertragsbestätigung einschließlich des Leistungsinhalts, der AGB, der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars als PDF per E-Mail.
(4) Nachträgliche Änderungen (z. B. Verlängerung der fotografischen Begleitung, Zubuchung von Extras) werden erst verbindlich, wenn sie vom Fotografen durch Aufnahme ins Dashboard akzeptiert und vom Kunden durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ angenommen wurden. Sie werden anschließend Bestandteil des Vertrags.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Umfang, Dauer und Ort der fotografischen Begleitung sowie Zusatzleistungen (welche üblicherweise erst nach dem Veranstaltungstermin erbracht werden, wie insbesondere Druckerzeugnisse, Fotoalben etc.) ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (z. B. Dauer, Anzahl Bilder) der jeweiligen Buchung bzw. Auftragsbestätigung.
(2) Bildgestaltung, Bildauswahl und Bearbeitung liegen im künstlerischen Ermessen des Fotografen, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.
(3) Der Fotograf liefert die bearbeiteten Bilder spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Veranstaltungstermin in digitaler Form.
(4) Der Fotograf liefert mindestens 50 nach seiner Wahl ausgewählte und bearbeitete Bilder je gebuchter Stunde fotografischer Begleitung. Im Übrigen richtet sich die Anzahl nach Anlass, Ablauf und Lichtsituation; eine darüber hinausgehende Menge ist nicht geschuldet. Die Mindestmenge entfällt anteilig, soweit die Begleitung aus Gründen verkürzt wird, die der Fotograf nicht zu vertreten hat — etwa ein vorzeitiges Ende der Feier, ein Fotografierverbot oder die Absage einzelner Programmpunkte.
(5) Ein Anspruch auf Herausgabe der unbearbeiteten Originaldateien (RAW) besteht nicht. Die Überlassung der RAW-Dateien kann auf Anfrage gesondert vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt werden.
(6) Die Arbeitszeit beginnt zur gebuchten und dem Kunden mitgeteilten Uhrzeit am vereinbarten Ort und endet, wenn der Fotograf die Veranstaltung verlässt. An- und Abreise des Fotografen zählen nicht zur Arbeitszeit. Zur Arbeitszeit zählen dagegen Transferfahrten zwischen mehreren Veranstaltungsorten sowie Wartezeiten während der Begleitung, etwa während des Essens.
(7) Ist die Option „Overtime“ gebucht, bleibt der Fotograf bis zum letzten gebuchten Programmpunkt, auch wenn dieser sich zeitlich nach hinten verschiebt. Die über die gebuchte Dauer hinausgehende Zeit wird in Schritten von je 30 Minuten anteilig zum vereinbarten Stundensatz berechnet; angefangene halbe Stunden gelten als volle halbe Stunde. Ohne diese Option endet die Begleitung mit Ablauf der gebuchten Zeit.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Dashboard ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, z. Zt. 19 %.
(2) Eine Anzahlung wird nicht erhoben.
(3) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Rechnung ohne Abzug per Überweisung fällig. Die Rechnung wird frühestens mit dem Versand der fertigen Bilder erstellt und versendet.
(4) Der Kunde gerät nach Maßgabe des § 286 BGB in Verzug. Für die Dauer des Verzugs ist der Fotograf berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass der Fotograf Zugang zur Location hat und alle zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig vorliegen, insbesondere Tagesablauf und Ansprechpersonen. Zudem sorgt der Kunde dafür, dass etwaig erforderliche Zustimmungen seitens der Location und Personen vorliegen.
(2) Verzögerungen oder Einschränkungen, die der Kunde oder die Örtlichkeit zu vertreten hat — etwa Fotoverbote oder ein verspäteter Ablauf — gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
§ 6 Stornierung durch den Kunden, Änderung Zusatzleistungen
(1) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor dem Veranstaltungstermin kündigen (Stornierung). Die Stornierung erfolgt durch eine Mitteilung in Textform (E-Mail) an die in § 1 genannten Kontaktdaten. Kündigungen von Teilleistungen sind ausgeschlossen.
(2) Im Falle einer Stornierung werden folgende pauschale Stornogebühren auf Basis der vereinbarten Vergütung für die fotografische Begleitung ohne Zusatzleistungen fällig:
- 8 Wochen oder mehr vor dem Termin: 15 %
- 4 bis weniger als 8 Wochen vor dem Termin: 30 %
- 2 bis weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 50 %
- weniger als 2 Wochen vor dem Termin: 70 %
(3) Die Pauschalen berücksichtigen die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie die mit zunehmender Terminnähe sinkende Möglichkeit einer anderweitigen Belegung und den durch anderweitige Verwendung der Dienstleistung erzielten oder zu erzielenden Erwerb.
(4) Dem Fotografen bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden als die Pauschale geltend zu machen, sofern er diesen konkret nachweist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen, die er infolge einer anderweitigen Belegung erzielt oder böswillig zu erzielen unterlässt, werden angerechnet.
(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale oder der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht (§ 11) bleibt hiervon unberührt.
(7) Zusatzleistungen (siehe § 3 Abs. 1) werden bei einer Stornierung nicht berechnet; bereits geleistete Zahlungen hierauf werden vollständig erstattet, soweit keine Kosten angefallen sind (wie z. B. Ausfallhonorare beauftragter Dienstleister).
(8) Bucht der Kunde innerhalb von 14 Monaten nach einer Stornierung einen neuen Termin, werden 50 % der gezahlten Stornogebühren bzw. Entschädigung auf die Vergütung des neuen Termins angerechnet, sofern der Fotograf verfügbar ist, der neue Auftragswert mindestens dem stornierten Auftragswert entspricht und der neue Termin nicht mit einer bereits angenommenen Buchung kollidiert.
§ 7 Verhinderung des Fotografen
(1) Ist der Fotograf aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere durch Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt, an der Leistungserbringung gehindert, informiert er den Kunden unverzüglich.
(2) Bei vorübergehender Verhinderung besteht ein Wahlrecht zwischen:
- a) Ersatztermin, oder
- b) Stellvertreter: Der Fotograf schlägt nach Möglichkeit bis zu zwei andere Fotografen vor, die den Termin übernehmen können. Weder eine bestimmte Anzahl an Vorschlägen noch ein Ersatz, der den Vorstellungen des Kunden in Stil oder Verfügbarkeit entspricht, wird geschuldet. Wird eine Einigung erzielt, bleibt der ursprüngliche Vertrag zu den vereinbarten Konditionen (Preis, Leistungsumfang) unverändert bestehen; die Leistung wird lediglich durch den Stellvertreter erbracht.
(3) Kann weder eine Einigung zu einem Ersatztermin noch zu einem Stellvertreter getroffen werden, entfällt die Leistungspflicht des Fotografen. Zugleich entfällt der Vergütungsanspruch des Fotografen; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
(4) Weitergehende Ansprüche im Verhinderungsfall bestehen gegen den Fotografen nicht.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Kann die Veranstaltung aufgrund eines von keiner Partei zu vertretenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbaren Ereignisses nicht wie vereinbart stattfinden, bemühen sich die Parteien vorrangig um eine einvernehmliche, gebührenfreie Verlegung. Eine bloße Absage der Location gilt nur dann als höhere Gewalt, wenn sie ihrerseits auf einem solchen Ereignis beruht und keine zumutbare Ersatzlösung besteht.
(2) Kommt innerhalb von 14 Monaten kein Ersatztermin zustande oder ist eine Verlegung objektiv unzumutbar, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Fotograf kann ausschließlich Vergütung für bereits bis dahin konkret erbrachte und für den Kunden verwertbare Leistungen sowie nachgewiesene, nicht stornierbare Fremdkosten verlangen; ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen sind anzurechnen. Ein pauschaler Anspruch auf entgangenen Gewinn allein wegen der früheren Terminreservierung besteht nicht. Für Zusatzleistungen gilt § 6 Abs. 7 entsprechend.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Der Fotograf bleibt Urheber der angefertigten Bilder. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und verbleibt beim Fotografen.
(2) Der Kunde erhält an den gelieferten, bearbeiteten Bildern ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nicht gewerbliche Zwecke. Eine gewerbliche Nutzung, der Weiterverkauf oder die Weitergabe zur gewerblichen Nutzung durch Dritte ist nicht umfasst.
(3) Der Kunde darf die Bilder privat vervielfältigen, ausdrucken lassen und im privaten Umfeld — auch in privaten Social-Media-Profilen — teilen. Der gesetzliche Schutz gegen Entstellung des Werkes (§ 14 UrhG) bleibt unberührt.
(4) Für nach § 3 Abs. 5 gesondert überlassene RAW-Dateien gelten die Nutzungsrechte nach Abs. 2 und 3 entsprechend; abweichend hiervon ist dem Kunden die eigene Bearbeitung dieser Dateien gestattet.
(5) Eine Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen (z. B. zu Portfolio-, Referenz- oder Marketingzwecken) erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anfrage und nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Paares. Eine erteilte Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden.
§ 10 Haftung
(1) Der Fotograf haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddaten haftet der Fotograf nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze. Der Fotograf sichert die Daten nach dem Stand der Technik; eine dauerhafte Archivierung über die Lieferung hinaus wird nicht geschuldet. Der Kunde wird gebeten, die gelieferten Dateien eigenständig zu sichern.
(4) Ein Cloud-Backup der gelieferten Bilder kann gesondert in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung muss Preis, Beginn und Ende der Speicherfrist, den Umfang der gespeicherten Daten, die Möglichkeit des Datenexports und den Zeitpunkt der endgültigen Löschung ausweisen. Eine Verlängerung erfolgt nur aufgrund einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung; ohne Verlängerung werden die Daten nach einer angemessenen Vorankündigung und Ablauf der vereinbarten Speicherfrist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Dem Kunden steht als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften ausgeschlossen ist oder vorzeitig erlischt. Einzelheiten zu den Voraussetzungen, der Frist, der Ausübung und den Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
(2) Bei Bestellungen mit kundenindividuellen Vorgaben (zum Beispiel Fotobücher, Fotoalben) besteht kein Widerrufsrecht, weil sie nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht hinsichtlich der vereinbarten fotografischen Dienstleistungen bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach den vorstehenden Bestimmungen.
(3) Soll der Fotograf auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, wird dieses Verlangen gesondert und ausdrücklich erklärt. Der Kunde bestätigt zugleich seine Kenntnis davon, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Bei einem Widerruf nach Leistungsbeginn kann Wertersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und erkennbar abgebildeter Personen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, eingesetzten Dienstleistern, etwaigen Drittlandübermittlungen, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://clients.sebastian-weindel.de/recht/datenschutz.
(2) Der Kunde informiert den Fotografen vorab über Personen, die nicht fotografiert werden möchten, soweit ihm dies bekannt ist, und unterstützt eine zumutbare Information der Gäste über die geplanten Aufnahmen. Der Fotograf stellt den betroffenen Personen die erforderlichen Datenschutzinformationen in geeigneter, leicht zugänglicher Form bereit und berücksichtigt erkennbare Widersprüche gegen Einzelaufnahmen, soweit keine vorrangige Rechtsgrundlage besteht. Bilder von Minderjährigen werden nur mit besonderer Sorgfalt verarbeitet. Eine Veröffentlichung zu Portfolio-, Referenz-, Social-Media- oder Marketingzwecken erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen, konkreten und für die Zukunft widerruflichen Einwilligung der jeweils erkennbar abgebildeten Person bzw. bei Minderjährigen der hierzu berechtigten Sorgeberechtigten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen als unwirksam erweisen, so steht dies ihrer Wirksamkeit im Übrigen nicht entgegen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen wird eine Regelung getroffen, die dieser in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung ist Mannheim. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(4) Der Fotograf behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Sie finden in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung.